Rote Liste der gefährdeten Amphibien der Schweiz 2005

Die Kategorien beschreiben den Grad der Gefährdung nach den Forderungen der Weltnaturschutzorganisation IUCN
www.redlist.org/info/categories_criteria.html.

Die Rote Liste umfasst nur Arten in den Kategorien RE, CR, EN und VU. Die Arten der Kategorien NT und LC gelten nach IUCN als gegenwärtig nicht gefährdet. Auch Arten der Kategorien DD und NE gelten nicht als Rote Liste-Arten; in diesen Fällen wird aber nicht impliziert, dass die Arten nicht gefährdet sind www.iucn.org.

Die Kriterien beschreiben, warum die Art auf der Roten Liste steht. Wenn das Kriterium «A» steht, so hat die Art Bestandeseinbrüche erlitten. Das Kriterium «B» bezieht sich auf die Kleinheit des Verbreitungsgebietes. Die Kriterien «C» und «D» nehmen die Populationsgrösse der Art als Messgrösse. Es ist möglich, dass eine Art aufgrund mehrerer Kriterien auf die Rote Liste gelangte.


Art

Rote Liste Kategorie

Kriterien
Wechselkröte Bufo viridis RE
Italienischer Kammmolch Triturus carnifex EN B2a, B2b(ii, iv)
Kammmolch Triturus cristatus EN A2c, B2a, B2b(ii, iv)
Teichmolch Triturus vulgaris EN

A2c, B2a, B2b(ii, iv)

Geburtshelferkröte Alytes obstetricans EN A2c
Gelbbauchunke Bombina variegata EN A2c
Kreuzkröte Bufo calamita EN A2c
Laubfrosch Hyla arborea EN A2c
Italienischer Laubfrosch Hyla intermedia EN B2a, B2b(ii, iv)
Springfrosch Rana dalmatina EN B2a, B2b(ii, iv)
Feuersalamander Salamandra salamandra VU A3c,e
Fadenmolch Lissotriton helveticus VU A2c, B2a, B2b(ii, iv)
Erdkröte Bufo bufo VU A2c
Italienischer Springfrosch Rana latastei VU C2a(ii), D2
Wasserfrosch-Komplex

Rana esculenta-Komplex

NT
Alpensalamander Salamandra atra LC
Bergmolch Mesotriton alpestris LC
Grasfrosch Rana temporaria LC
Knoblauchkröte Pelobates fuscus DD
Moorfrosch Rana arvalis DD
Seefrosch Rana ridibunda NE

Diese Tabelle entspricht der Tabelle 5 der offiziellen Roten Liste der Amphibien von 2005

Hier downloaden:
Rote Liste der gefährdeten Amphibien
der Schweiz 2005

BUWAL und karch 2005

www.buwal.ch









Was ist eine Rote Liste?

Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Artenschutzes. Die karch hat im Auftrag des BUWAL (www.buwal.ch) eine neue Rote Liste erarbeitet, welche vom BUWAL im Oktober 2005 als offizielle Rote Liste nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 publiziert wurde. www.admin.ch/ch/d/sr/c451_1.html



IUCN Kriterien

Für die Ausgabe 2005 der Roten Liste der Amphibien kamen die Kriterien und Gefährdungskategorien der Weltnaturschutzorganisation IUCN zur Anwendung. Die IUCN hat objektive, für alle Artengruppen verwendbare Kriterien und Gefährdungskategorien vorgeschlagen.

Nach den Kriterien der IUCN gehören nur Arten auf die Rote Liste, die entweder ein kleines Verbreitungsgebiet haben oder die in den letzten 10 Jahren einen massiven Bestandeseinbruch erlitten haben. Ein Beispiel: Um in die höchste Gefährdungsklasse «CR» zu gelangen, muss der Bestandeseinbruch mindestens -80% betragen. Es spielt nach den Kriterien der IUCN keine Rolle, ob eine Art bereits früher massive Bestandeseinbrüche erlitten hat, wie in der Schweiz etwa der Laubfrosch in den 1960er und 1970er Jahren.

Wenn es eine Art also nach den Kriterien der IUCN auf die Rote Liste gesetzt wird, so hat sie den grösstmöglichen Schutz dringend nötig und verdient.

Link zur IUCN/World Conservation Union:
www.iucn.org

Link zu den Rote Liste-Kriterien und Kategorien der IUCN:
www.redlist.org/info/categories_criteria.html

Link zum Global Amphibian Assessment:
www.globalamphibians.org




Vergleichbarkeit mit der früheren Roten Liste

Auf der Roten Liste von 1994 waren 95% unserer Amphibienarten aufgeführt. Auf der neuen Roten Liste von 2005 sind es nur noch 70%. Darf man daraus folgern, dass es den Amphibien heute in der Schweiz besser geht als vor 10 Jahren? Nein, aus verschiedenen Gründen ist ein direkter Vergleich nicht zulässig.

- Die Kriterien der IUCN sind ganz anders als die früher verwendeten Kriterien, welche auf Expertenmeinung basierten. Ein Beispiel: Der Alpensalamander wurde wegen seiner Seltenheit im Nordtessin bisher als gefährdet eingestuft. Nach den Kriterien der IUCN reichen regionale Gründe nicht mehr aus, um auf die Rote Liste zu gelangen. Dies bedeutet aber nicht, dass es dem Alpensalamander heute besser geht als früher.

- Zwei bisher als ausgestorben taxierte Arten wurden neu als «data deficient» eingestuft.








Methode und Resultate

Wie wurde die Rote Liste erarbeitet?
Für die Aktualisierung der Roten Liste der Amphibien wurden insgesamt 289 Standorte zufällig ausgesucht und in der Regel 2003 oder 2004 insgesamt vier Mal besucht. Die Anleitung für die Feldarbeiten ist als PDF einsehbar. Die nach biogeographischen Regionen stratifizierte Zufallsstichprobe ist repräsentativ für die Schweiz.
Während der Feldarbeit wurden alle aufgefundenen Arten registriert. Bei der Analyse der erhobenen Präsenz/Absenz-Daten wurde mit geeigneten statistischen Verfahren der Status der Arten berechnet. Die Analysen berücksichtigten die Tatsache, dass Arten auch bei guter Suche übersehen werden können.
anl_feld.pdf




Was sind die wichtigsten Resultate?

Das erschreckende Resultat der Feldarbeiten für die Rote Liste ist, dass mit Ausnahme des Grasfrosches alle Arten auf gesamtschweizerischer Ebene einen Bestandesrückgang bezüglich der Anzahl besiedelter Gewässer zeigen. Detaillierte Zahlen sind in Tabelle 2 der Roten Liste zu finden.



Bsp. Geburtshelferkröte: Die Art hat einen Rückgang von 52% erlitten.


Kurt Grossenbacher


Karte: Aktuelle Verbreitung der Geburtshelferkröte (graue Fläche) und für die Aktualisierung der Roten Liste besuchte Standorte (weisse und schwarze Kreise). Schwarze Kreise bezeichnen von früher bekannte Standorte, an denen die Geburtshelferkröte wieder gefunden wurde. Weisse Kreise bezeichnen von früher bekannte Standorte, an denen die Geburtshelferkröte nicht wieder gefunden wurde.





Bsp. Kammmolch: Die Art hat einen Rückgang von 56% erlitten.


Kurt Grossenbacher


Karte: Aktuelle Verbreitung des Kammmolchs (graue Fläche) und für die Aktualisierung der Roten Liste besuchte Standorte (weisse und schwarze Kreise). Schwarze Kreise bezeichnen von früher bekannte Standorte, an denen der Kammmolch wieder gefunden wurde. Weisse Kreise bezeichnen von früher bekannte Standorte, an denen der Kammmolch nicht wieder gefunden wurde.





Folgerungen für den Amphibienschutz

Arten gelangen aus zwei Gründen auf die Rote Liste: Entweder weil sie Bestandeseinbrüche erlitten haben (Kriterien A) oder weil sie ein kleines Verbreitungsgebiet haben (Kriterien B). Aus Sicht der karch benötigen insbesondere Arten mit Bestandeseinbrüchen spezifische Schutzmassnahmen.

Es fällt auf, dass vor allem die Arten der temporären Gewässer - also der Gewässer, die mindestens alle paar Jahre mal austrocknen - Bestandeseinbrüche erlitten haben.

Die karch leitet aufgrund der in der Roten Liste diskutierten Prioritäten für den Amphibienschutz folgende Massnahmen ab, die für den Amphibienschutz der nächsten 10 Jahre besonders wichtig sind:

- Es braucht eine weit höhere Dichte an Gewässern in der Landschaft.

- Ein natürlicherer Wasserhaushalt der Landschaft ist anzustreben.

- Es braucht mehr im Frühling und Sommer überflutete Flächen und andere Gewässer, die mindestens alle paar Jahre mal austrocknen.

- Amphibientaugliche Gewässer sollten als ökologische Ausgleichsflächen anrechenbar sein.

- Im Wald sollten Vernässungen nicht drainiert resp. rückgängig gemacht werden.

- Beim Amphibienschutz in Abbaugebieten sollten mit den Betreibern partnerschaftliche Lösungen gesucht und gefunden werden.

- Der Besatz natürlicherweise fischfreier Gewässer mit Fischen sollte unterbleiben.





Eschenriet, Thurgau